Geschäftsbedingungen
Mit dieser Aufgabe bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision wie wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat.
Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet dies innerhalb von fünf Tagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers an.
Der Makler ist am Vertragsabschluss, am Entwurf sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt – auch provisionspflichtig – für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz sind vom Käufer 5,0 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen, sofern im Exposé keine andere Forderung eingetragen ist, oder bei Verkaufsverhandlungen keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Bei der Vermietung von Wohnräumen werden zwei Nettomieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Vermietung von Gewerberäumen werden drei Nettomieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Courtage berechnet. Diese sind vom Mieter bei Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten.
Bei der Vermittlung von Gewerbeobjekten, die zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht angeboten werden, setzt sich die Courtage wie folgt zusammen: 5,0 % auf den jeweiligen Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer plus drei Netto-Monatsmieten oder –pachten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Vermittlung des Miet- bzw. Pachtvertrages. Diese beiden anfallenden Courtagen sind bei den Vertragsabschlüssen verdient, fällig und sind vom Käufer / Mieter / Pächter zu zahlen.
Die angegebene Courtage wird erst fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken.
Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Sweet Home Immobilien e.K., Anja Bruns und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen dem Einverständnis von Sweet Home Immobilien e.K., Anja Bruns.
Sweet Home Immobilien e.K., Anja Bruns haftet nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet / Pacht- oder Kaufvertrages ergeben sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist Lüneburg. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.
Lüneburg, Januar 2008